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Einzelheiten:

Für eine Verlängerung im Rahmen dieser Einwanderungskategorie muss der Ausländer nachweisen, dass er sich gemäß Artikel 15 des Gesetzes mindestens 80 Tage im Hoheitsgebiet Costa Ricas aufgehalten hat.

Die Verlängerung unterliegt den folgenden Anforderungen gemäß Artikel 10 der Verordnung, Unterkategorie Verlängerung des Aufenthalts (Estancia):

  1. Vom Antragsteller oder seinem Vertreter unterzeichnetes Antragsformular. Der Antragsteller muss sich auf der digitalen Plattform Tramite Ya anmelden, die unter der URL https://tramiteya.go.cr/dgme/ zu finden ist, oder auf einer anderen digitalen Plattform, die die DGME den Nutzern in Zukunft zur Verfügung stellen wird.
  2. Kontoauszüge zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Auszüge bei dem entsprechenden Finanzinstitut angefordert und erhalten wurden. Aus diesen Kontoauszügen muss hervorgehen, dass die betreffende Person im vergangenen Jahr von außerhalb Costa Ricas Zahlungen oder Vergütungen in Höhe von mindestens 3.000 US-Dollar ($3.000,00) pro Monat zum offiziellen Verkaufskurs der Zentralbank von Costa Rica erhalten hat, bzw. 4.000 US-Dollar ($4.000,00), wenn der Antragsteller die Genehmigung für den legalen Aufenthalt seiner Familie in Costa Rica beantragt. Alternativ kann der Antragsteller eine Bescheinigung über die oben genannten Punkte vorlegen, die von einem Wirtschaftsprüfer oder Notar ausgestellt wird, wenn das Verfahren in Costa Rica abgeschlossen wird, oder von den entsprechenden Fachleuten im Ausland in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Diese Bescheinigung ist die einzige Komponente, die von der entsprechenden konsularischen Legalisierung oder Apostille begleitet sein muss.
  3. Eine Quittung über die Zahlung des im Genehmigungsbeschluss angegebenen Betrags an die Regierung gemäß Artikel 215 des Allgemeinen Gesetzes über Einwanderung und Ausländer.
  4. Eine Quittung über die Zahlung an die Regierung in Höhe von 90 US-Dollar ($90,00), die dem Antrag auf Ausstellung eines Dokuments für den legalen Aufenthalt entspricht, sowie die Ausstellung des Dokuments, das den legalen Aufenthalt und die Gebühren für den Sonderfonds für soziale Einwanderung bescheinigt.
  5. Gültiger und unbeschädigter Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen. Der zur Ausstellung des Passes verwendete Reisepass muss als Identitätsnachweis vorgelegt werden. Wenn der Reisepass abgelaufen ist, muss er zusammen mit dem gültigen Reisedokument vorgelegt werden.
  6. Versicherung für medizinische Leistungen, die den Antragsteller und seine Angehörigen für die gesamte Dauer des genehmigten legalen Aufenthalts abdeckt.