Einzelheiten:
Sobald die Ausländerbehörde der DGME einen Bescheid über die Gewährung des legalen Aufenthalts in Costa Rica im Rahmen der Unterkategorie "Aufenthalt (Estancia) für Fernarbeiter und Dienstleister" ausgestellt hat, haben der ausländische Staatsangehörige und/oder sein(e) Familienangehörige(r) drei Monate Zeit, um ihr Einwanderungsakkreditierungsdokument zu bearbeiten. Wenn die Person das Verfahren nicht innerhalb dieses Zeitraums abschließt, wird ein Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, den gewährten Einwanderungsstatus aufzuheben.
Für die Ausstellung von Dokumenten muss der ausländische Staatsangehörige einen Termin beim Immigration Call Center unter der Nummer 1311 oder bei der Bank von Costa Rica unter der Nummer 800-227-2482 vereinbaren.
Am Tag des Termins muss der ausländische Staatsangehörige Folgendes vorlegen:
- Eine Quittung über die Zahlung des im Genehmigungsbeschluss angegebenen Betrags an die Regierung gemäß Artikel 215 des Allgemeinen Gesetzes über Einwanderung und Ausländer.
- Eine Quittung über die Zahlung an die Regierung in Höhe von 90 US-Dollar ($90,00), die dem Antrag auf Ausstellung eines Dokuments für den legalen Aufenthalt entspricht, sowie die Ausstellung des Dokuments, das den legalen Aufenthalt und die Gebühren für den Sonderfonds für soziale Einwanderung bescheinigt.
- Quittung für eine einmalige Zahlung als Kaution für Gebietsfremde, Unterkategorie Aufenthalt (Estancia), in Höhe des Betrags, der in der Verordnung über den Kautionsfonds des Allgemeinen Gesetzes über Einwanderung und Ausländer festgelegt ist, in Übereinstimmung mit dem Exekutivdekret 36539-G
- Gültiger und unbeschädigter Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen. Der zur Ausstellung des Passes verwendete Reisepass muss als Identitätsnachweis vorgelegt werden. Wenn der Reisepass abgelaufen ist, muss er zusammen mit dem gültigen Reisedokument vorgelegt werden.
- Versicherung für medizinische Leistungen, die den Antragsteller und seine Angehörigen für die gesamte Dauer des genehmigten legalen Aufenthalts abdeckt.